SicherheitenEigentlich gilt die Regel: Kein Kredit ohne Sicherheiten. Die Bank soll Ihnen Geld eigentlich nur dann geben, wenn sie es sowieso schon selber haben. Sie müssen in der Regel an die Bank etwas „abtreten“, was genau so viel Wert hat, wie das geliehene Geld plus Zinsen und Kosten. Für das Haus etwa eine Grundschuld, für den „Privatkredit“ ihr Arbeitsentgelt, usw. Gern wird dazu noch eine Bürgschaft oder ein zweiter Kreditnehmer genommen, das heißt, ein Familienmitglied muß mit für den Kredit unterschreiben. Das ist nicht nur eine Formalie „für die Akten“! Geraten Sie selbst in Rückstand und die Rückzahlung wird auf einmal (durch Kündigung der Bank) insgesamt fällig, bekommte der Verwandte einen sehr bösen Brief mit der Aufforderung alles zu zahlen. Der Gerichtsvollzieher meldet sich dann bald und vollstreckt.
Eine ganz besonders böse neuzeitliche Erscheinung haben uns die Banken im Zusammenwirken mit gewissen Hedge-Fonds („Hauschrecken“) beschert. Sie vergeben Kredite mit geringen oder ganz ohne Sicherheiten. Danach sind sie berechtigt, ihe Forderungen gegen den Kreditnehmer an Dritte zu verkaufen und abzutreten. Vorteil für die Bank: Sie hat das meiste ihres Geldes zurück und ist „raus“; sie hat keine Arbeit und kein Risiko mehr damit. Diese „Dritten“ sind aber unter Umständen rigoros: Sie verlangen sofort die Nachlieferung oder Erhöhung von Sicherheiten, andernfalls kündigen sie und verlangen den Gesamtbetrag zurück. Wehe, wenn Sie dann kein Grundstück oder keine reiche Großmutter haben, die sich verbürgt! |