ZahlungsartenEntscheiden Sie sich bewußt!
Bareinzahlung: Man kann natürlich Bargeld auf der Bank einzahlen. Aber: Wenn der Zahlungsempfänger sein Konto woanders hat (wie meist), langt die Bank ganz schön kräftig zu mit Gebühren; durchaus mehrere Euro für einen Einzahlungsvorgang. Grund: Das Personal der Bank muß „von Hand“ arbeiten und nicht der Computer tut es allein. Überweisung: Das Ausfüllen und Abgeben eines Überweisungsträgers ist die geläufigste Art der Befriedigung eines Zahlungsempfängers. Auch per PC über Internet ist dies - bei der gebotenen Vorsicht mit Passwort und Daten - längst möglich und üblich. Aufpassen: Zahlungsgrund nicht vergessen (Rechnungsnummer, eventuell sonstiges Buchungszeichen angeben). Sonst entstehen Schulden, weil der Empfänger den Betrag keinem Vorgang zuordnen kann. Unternehmen, etwa Mobilfunkfirmen, haben hunderttausende Kunden. Wie sollen die dort wissen, welcher „Herr Meyer“ welche Kosten von welchem „Telefonierer“ begleichen wollte? Gelingt keine Zuordnung, steht die Rechnung weiter als „unbezahlt“ dort im Computer. Lastschriftverfahren: Auch Einzugsermächtigung genannt. Hier erteilt der Kunde dem Zahlungsempfänger die Zustimmung, daß dieser selber bei der Bank abbuchen, also sich selbst bedienen darf. Die Bank hat keine Ahnung von der Absprache! Sie bekommt den Auftrag vom Zahlungsempfänger und denkt, der wird schon eine Unterschrift dafür haben, daß er abbuchen darf. Das geht sogar, wenn der Zahlungsempfänger gar keine Berechtigung zum Abbuchen hat. Dann muß der Kontoinhaber binnen 6 Wochen der Abbuchung bei seiner Bank widerprechen und das ganze wird ungeschehen gemacht. Dauerauftrag: Dieser ist unbedingt vom Lastschriftverfahren zu unterscheiden. Der Kunde erteilt beim Dauerauftrag die Anweisung zur Abbuchung hierbei mit einem Auftrag gleich mehrmals hintereinander. Der Zahlungsempfänger hat damit nichts zu tun, er merkt es gar nicht, warum das Geld regelmäßig kommt. Wichtig: Einen Dauerauftrag muß der Bankkunde selbst löschen lassen, wenn er nicht mehr ausgeführt werden soll! Der Zahlungsempfänger hat darauf keinen Einfluß. Scheck: Mit Scheck bezahlt ist noch nicht endgültig bezahlt, denn wenn auf dem Konto nichts ist, dann „platzt“ der Scheck. Der Zahlungsempfänger bekommt sein Geld nicht und die Polizei/Staatsanwaltschaft kann sogar wegen versuchten Betruges ermitteln! Man bezahlt mit Scheck, wenn man es dem Empfänger selbst überlassen will, wann und wohin er sein Geld holen will. Gefahr: Man weiß nicht, wann der Zahlungsempfänger den Scheck einlöst und verliert leicht den Überblick darüber, daß Gelder noch sehr viel später vom Konto abgehen können, wenn man evenuell gar nicht mehr damit rechnet. Onlinebanking: Statt Papierkrieg läßt sich alles auf dem Bildschirm sehr bequem über's Internet veranlassen. Die Kontoauszüge lassen sich jederzeit abrufen. Die Papierauszüge sollte man trotzdem auch aufbewahren, denn sie sind der einzig sichere (und vom Finanzamt zweifelsfrei anerkannte) Nachweis bei Streitfällen. Aufpassen: Betrüger fischen durch falsche e-mails ihre Zugangsnummern - PIN und TAN's - ab (sog. „phishing“), wenn Sie darauf reinfallen und glauben, Ihre Bank hätte Ihnen diese e-mail geschickt. Sie bedienen sich dann selber. |